Erprobungsstufe

Die Erprobungsstufe umfasst die Klassenstufen 5 und 6, die eine pädagogische Einheit bilden. Aus diesem Grund gibt es auch keine Versetzung nach der 5. Klasse. Am Ende der 6. Klasse berät die Erprobungsstufenkonferenz, also der Kreis aller in einer Klasse unterrichtenden Fachlehrer, über die Eignung eines Schülers für das Gymnasium. Mit der Versetzungsentscheidung in die Klassenstufe 7 wird prognostiziert, dass der Schüler erfolgreich in dieser Schulform weiterarbeiten kann.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen unsere pädagogische Arbeit in der Erprobungsstufe vorstellen, gegliedert nach drei Schwerpunkten: