Allgemeines Leistungskonzept
Inhaltsangabe
I. Sinn und Grundlagen des Leistungskonzepts
1. Aufgaben und Funktionen schulischer Leistungsbewertung
2. Formen des Leistungsbegriffs am Gymnasium Marianum
3. Aufgaben des allgemeinen Leistungskonzepts am Gymnasium Marianum
4. Am Gymnasium Marianum zu erreichende Schulabschlüsse (Stand G8)
5. Rechtliche Grundlagen schulischer Leistungsbewertung
II. Schriftliche Leistungen
1. Übersicht über die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten/Klausuren
1.1 in der SEK I
1.2 in der SEK II
2. Lernstandserhebung und zentrale Vergleichsarbeit
3. Mündliche Kommunikationsprüfungen
4. Facharbeit
III. Sonstige Leistungen im Unterricht
1. Allgemeines
2. Definition der Noten
3. Kriterien/Bestandteile der SoMi-Note
3.1 mündliche Mitarbeit
3.2 Hausaufgaben
3.3 Lerndokumentationen (Hefte/Mappen)
3.4 Schriftliche Übungen (Tests)
3.5 Referat
3.6 Protokoll
3.7 Partner-/Gruppen-/Projektarbeit
3.8 Leistungsbeurteilung im Projektkurs (inkl. besondere Lernleistung)
IV. Evaluation
I. Sinn und Grundlagen des Leistungskonzepts
1. Aufgaben und Funktionen schulischer Leistungsbewertung
Neben zahleichen anderen Funktionen erfüllt Schule auch die Aufgabe, von Schülern zu erbringende Leistungen einzufordern und zu bewerten. Als Schnittmenge zwischen sog. „Leistungsgesellschaft“ und dem bewusst gestalteten Lern- und Schonraum Schule kommt der Leistungsbewertung somit die höchst verantwortungsvolle Aufgabe zu, über das durch sie erreichte Anforderungsniveau schulischer Abschlüsse auch über den weiteren Bildungsgang und die Ermöglichung weiterer Bildungschancen, letztlich also über den weiteren Lebensweg junger Menschen, zu entscheiden. Allein diese existenzielle „außerschulische“ Funktion von Leistungsmessung macht die Wichtigkeit eines schulischen Leistungskonzepts deutlich.
Neben dieser „gesellschaftlichen“ Aufgabe dient schulische Leistungsmessung der grundsätzlichen pädagogischen Aufgabe, Schülern, Eltern und Lehrkräften Orientierung zu geben, welche Lernziele und Kompetenzen erreicht bzw. noch nicht erreicht worden sind, und stellt somit automatisch die Basis anschließender individueller Förderung dar.
Orientierung für Schüler als Rückmeldung des individuellen Lernstandes; einerseits als Anerkennung und Motivation, andererseits als verständliche (s.u.) Rückmeldung individuell noch zu bearbeitender Schwächen, die somit zielgerichtet und nachhaltig ausgeglichen werden können.
Orientierung für Eltern als transparente Rückmeldung des Leistungsstandes ihrer Kinder und als frühzeitig beratende Kommunikationsbasis gemeinsamen pädagogischen Handelns.
Orientierung für Lehrkräfte als Rückmeldung des durch den Unterricht erreichten Leistungsstandes sowohl der Lerngruppe als auch der einzelnen Schüler. Hieraus ergeben sich Reflexionsansätze des eigenen pädagogischen Handelns und Grundlagen individueller Schüler- und Elternberatungen (s.o.).
2. Formen des Leistungsbegriffs am Gymnasium Marianum
Die in den Kernlehrplänen (KLP) der einzelnen Fächer ausgewiesenen Kompetenzen sind als Grundlage der täglichen Unterrichtsarbeit zu betrachten. Diese sind somit auch der Maßstab jeglicher Lernerfolgskontrolle. Es gilt, den Schülern deutlich zu machen, dass hier keine Persönlichkeitsfaktoren, sondern Leistungsbereiche überprüft und bewertet werden. Wenn der Bereich der Erziehung auch zu den wichtigsten schulischen Aufgabenkomplexen gehört, verbietet es sich selbstverständlich, Leistungsbewertung zu „Disziplinierungszwecken“ einzusetzen.
Sind die offiziell ausgewiesenen Kompetenzen der Kernlehrpläne die Bewertungsmaßstäbe im inhaltlich-methodischen (=Kompetenz-)Bereich zu verstehen, werden diese qualitativ ausdifferenziert durch die Anforderungsbereiche der Leistungsbewertung:
Der Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang, sowie die Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Methoden (Wiedergabe von Kenntnissen, Reproduktionsleistungen)
Der Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte (Anwendung, Reorganisations- und Transferleistungen).
Der Anforderungsbereich III umfasst den bewussten, reflektierten Umgang mit neuen Erkenntnissen, insbesondere Problemstellungen, und den angewandten Methoden, um zu eigenständigen Begründungen, Folgerungen, Perspektiven, Kontextuierungen, Lösungen, Werturteilen usw. zu gelangen (Reflexion, Problemlösung und Bewertung).
Um den Schülern das Verständnis für die Aufgabenstellung auch i.S. einer transparenten Zuordnung zu den unterschiedlichen Anforderungsbereichen zu erleichtern, werden die Aufgabenstellungen mit Hilfe verbindlicher Operatoren formuliert. Diese werden im Unterricht altersgemäß eingeführt und fest verbindlich eingeübt.
Der Kompetenzbegriff als Basis von Leistungsüberprüfung impliziert die Notwendigkeit, Schülern die Möglichkeit zu geben, grundlegende Kompetenzen im Unterricht kumulativ und kontextbezogen anzuwenden. Für die Leistungsbewertung folgt insofern die Notwendigkeit, unterschiedliche Lerntypen zu berücksichtigen, in Aufgabenstellungen entsprechend breit zu differenzieren und verschiedene Formen der Leistungsüberprüfung anzuwenden, sodass die Breite zu entwickelnder Kompetenzen berücksichtigt wird.
Das Gymnasium Marianum bezieht den Leistungsbegriff allerdings nicht auf die Gesamtheit des Fachunterrichts: Neben bewerteter „Leistungszeit“ im Unterricht muss es auch „benotungsfreie“ Lernzeiten geben. Nur so kann sinnvoll geübt, selbständig geforscht, hinterfragt oder experimentiert werden. Diese „benotungsfreien“ Zeiten sollen den Schülern immer wieder transparent gemacht werden, um ihre pädagogische Wirkung zu erreichen.
Neben dieser quantitativen Differenzierung definiert das Gymnasium Marianum den Leistungsbegriff auch qualitativ, indem es anerkennt, dass es wichtige individuelle Leistungen auch außerhalb des benotbaren Kompetenzspektrums gibt. Hieraus ergibt sich die Pflege einer fest institutionalisierten Anerkennungskultur, die Schülern für besondere Leistungen vor großem Publikum Anerkennung zollt:
-alljährliche Teilnahme am Förderpreis der Wirtschaft im Audimax der Uni Paderborn
-alljährliche von der SV organisierter des Stärkentages für die Stufen 5-9 am Ende des 1.HJs
-Akademieabend mit Vorstellung der Forschungsergebnisse der Kandidaten des Drehtürmodells
-alljährliche Auszeichnung besonderer sozialer Leistungen im Rahmen des Schulfestes am letzten
Mittwoch des Schuljahres
3. Aufgaben des allgemeinen Leistungskonzepts am Gymnasium Marianum
Das übergeordnete Leistungskonzept des Gymnasium Marianum soll mehrere Aufgaben erfüllen:
1.) allgemeine Grundlagen der Leistungsbewertung für alle in unserer Schule Handelnden bewusst und verbindlich zu machen
2.) allgemeine Grundlagen der Leistungsbewertung für alle durch sie im wörtlichen Sinne „betroffenen“ Schüler und Eltern transparent und nachvollziehbar zu machen
Das allgemeine Leistungskonzept wird auf fachspezifischer Ebene durch die Leitungskonzepte der einzelnen Unterrichtsfächer weiter spezifiziert. Die ständige rechtliche, fachdidaktische und pädagogische Überprüfung und Aktualisierung liegt im Aufgabenbereich der jeweiligen Fachschaften. Anstöße hierzu ergeben sich auch durch regelmäßige und fest institutionalisierte Evaluationsmaßnahmen (s.u.).
Im Sinne der Transparenz sind die Lehrkräfte verpflichtet, zu Beginn des Schuljahres die Schüler über folgende Aspekt zu informieren:
-Anzahl und Formen der Leistungsüberprüfung
-Kriterien der „Sonstigen Mitarbeit“
-Gewichtung der einzelnen Leistungsbereiche
Zur Transparenz gehören auch konkrete Rückmeldungen über den individuellen Leistungsstand. Neben der Möglichkeit, den Leistungsstand jederzeit bei der Lehrkraft selbst nachfragen zu können, wird den Schülern quartalsweise der aktuelle Leistungsstand von den Fachlehrern mitgeteilt. Für Eltern stehen neben den Elternsprechtagen individuelle Sprechstunden der Lehrkräfte zur Verfügung, in denen neben dem Leistungsstand auch Maßnahmen weiterer Förderung erläutert werden. Bei auffälligem oder die Versetzung gefährdenden Leistungsabfall werden die Eltern frühzeitig von den Lehrkräften informiert.
4. Am Gymnasium Marianum zu erreichende Schulabschlüsse (Stand G8)
Am Gymnasium Marianum können folgende Schulabschlüsse erreicht werden
nach Klasse 9: Hauptschulabschluss nach Klasse 9
nach Klasse 10: Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Fachoberschulreife („mittlere Reife“)
nach Klasse 11: Fachhochschulreife (schulischer Teil)
nach Klasse 12: Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Über die entspr. Voraussetzungen informieren die Klassenleitungen bzw. die Koordinatorinnen der Mittelstufe (Fr.Oppermann) und Oberstufe (Fr.Pecher). Hier können neben den allgemeinen fest institutionalisierten schulischen Informationsveranstaltungen und Beratungsstunden jederzeit auch schon frühzeitig individuelle Schullaufbahnberatungen angefragt werden.
5. Rechtliche Grundlagen schulischer Leistungsbewertung
Im Sinne der Transparenz werden im Folgenden die rechtlichen Grundlagen schulischer Leistungsbewertung für Gymnasien in NRW angeführt:
a) § 48 des Schulgesetzes (SchulG)
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf
b) § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO-SI)
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/HS-RS-GE-GY-SekI/APO_SI.pdf
c) § 13-17 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen
Oberstufe (APO-GOSt)
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/GY-Oberstufe-SekII/APO-GOSt.pdf
d) sog. „Hausaufgabenerlass“
e) „LRS-Erlass“
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/LRS-Erlass.pdf
f) die fachspezifischen Leistungskonzepte der einzelnen Unterrichtsfächer werden im Rahmen der Fachschaftsarbeit regelmäßig überprüft und angepasst und können in der jeweils aktuellen Version jederzeit angefordert und im Bedarfsfall von einer Fachlehrkraft fachspezifisch erläutert werden.
Die Rechtsvorgaben zur Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern finden sich in der Kernlehrplänen der Fächer unter:
https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/gymnasium-g8/index.html
II. Schriftliche Leistung
1. Übersicht über die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten/Klausuren
Über die Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten und Klausuren entscheiden die Fachkonferenzen im Rahmen der rechtlichen Grundlagen.
1.1 Sekundarstufe I:
In der Sekundarstufe I werden am Gymnasium Marianum obligatorisch folgende Klassenarbeiten geschrieben:
Klasse |
Deutsch |
Englisch |
2. Fremdsprache |
Mathematik |
||||
|
Anzahl |
Dauer* |
Anzahl |
Dauer* |
Anzahl |
Dauer* |
Anzahl |
Dauer* |
5 |
6 |
45 min. |
6 |
45 min |
– |
– |
6 |
45 min. |
6 |
6 |
45 min. |
6 |
45 min. |
6 |
45 min. |
6 |
45 min. |
7 |
6 |
60 min. |
6 |
45 min. |
6 |
45 min. |
6 |
45 min. |
8 |
5 |
60 min. |
5 |
45 min. |
5 |
45 min |
5 |
60 min. |
9 |
4 |
90 min. |
4 |
bis zu 90 min. |
5 |
bis zu 90 min. |
5 |
60 min. |
*Angaben in Minuten bei 60-Minuten-Takt
Darüber hinaus werden im Wahlpflichtunterricht der Klassen 8 und 9 je Schuljahr vier Klassenarbeiten von 45-90 Minuten Dauer geschrieben. Einmal in einem Schuljahr kann auf eine Klassenarbeit zugunsten einer anderen Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung verzichtet werden (Projektarbeit).
Klassenarbeiten und Klausuren in den modernen Fremdsprachen können bzw. müssen teilweise durch mündliche Prüfungen ersetzt werden (siehe 1.4).
Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit müssen bei der Festlegung der Klassenarbeitsnoten angemessen berücksichtigt werden. (APO Sek.I §6.6)
1.2 Sekundarstufe II:
Die Klausuren der Oberstufe sollen die Schülerinnen und Schüler auf die Vorgaben des Zentralabiturs vorbereiten. Im Unterricht werden sie zunehmend mit den vorgegebenen Aufgabentypen und Operatoren sowie den verschiedenen Anforderungsniveaus vertraut gemacht. Die Klausuren werden anschließend auf der Grundlage eines entsprechenden Kriterienkataloges korrigiert und bewertet. In der Qualifikationsphase gilt, dass die Aufgabenkonstruktion und Notenvergabe entsprechend des Punkterasters des Zentralabiturs NRW erfolgt und dass die vom Ministerium veröffentlichten aktuellen Korrekturvorschriften und –zeichen verwendet werden. (https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/getfile.php?file=3734).
Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen laut §13 Abs. 2 APO-GOST zu einer Absenkung der Note um bis zu zwei Notenpunkte (Qualifikationsphase) bzw. um eine Notenstufe (Einführungsphase).
Die folgende Übersicht versteht sich als Richtschnur (siehe Fachcurricula):
Kurse |
EF.1 |
EF.2 |
||
|
Anzahl |
Dauer* |
Anzahl |
Dauer* |
Alle Kurse |
2 |
90 |
2 |
90 |
Kurse |
Q1.1 |
Q1.2 |
Q2.1 |
Q2.2 |
Abitur |
||||
|
Anzahl |
Dauer* |
Anzahl |
Dauer* |
Anzahl |
Dauer* |
Anzahl |
Dauer |
Dauer* |
LK |
2 |
135 |
2 |
135 |
2 |
180 |
1 |
255 |
255 |
GK |
2 |
90 |
2 |
90 |
2 |
135 |
1** |
180 |
180 |
*Reine Bearbeitungsdauer in Minuten
** nur 3. Abiturfach
In der Jahrgangsstufe Q1.2 wird die erste Klausur in einem der schriftlichen Fächer durch eine Facharbeit ersetzt.
In den modernen Fremdsprachen wird eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt (siehe Fachcurricula Englisch und Französisch)
2. Lernstandserhebung und zentrale Vergleichsarbeit
In den Fächern Englisch, Mathematik und Deutsch nehmen die Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 verpflichtend an zentralen Lernstandserhebungen teil. Informationen dazu finden sich unter http://www.schulentwicklung.nrw.de/lernstand8. Zentrale Lernstandserhebungen dienen der schulübergreifenden Qualitätssicherung und überprüfen, inwieweit die in den Kernlernplänen enthaltenden Kompetenzerwartungen von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden. Die Anforderungen dieses Diagnoseinstruments beziehen sich dabei nicht nur auf den vorhergehenden Unterricht. Zentrale Lernstandserhebungen werden deshalb nicht als Klassenarbeiten gewertet. Die Ergebnisse geben den Lehrkräften Hinweise auf Stärken und Schwächen der Lerngruppe und unterstützen die Unterrichtsentwicklung. Sie werden den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern bekannt gegeben. Eine Ableitung von Noten aus den erreichten Testpunktverfahren oder Kompetenzniveaus ist allerdings unzulässig.
Auch am Ende der Einführungsphase nehmen die Schülerinnen und Schüler an zentral gestellten Klausuren in den Fächern Deutsch und Mathematik teil. Informationen dazu finden sich unter http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de. Da diese Vergleichsklausuren eine reguläre im zweiten Halbjahr ersetzen, werden sie –anders als in der Sekundarstufe I – benotet und gehen in die Gesamtwertung ein.
3. Mündliche Kommunikationsprüfungen
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I (APO-SI) bzw. für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOST) sehen mündliche Prüfungen als Ersatz oder als Teil einer Klassenarbeit/Klausur vor. Jedoch kann nur einmal im Schuljahr eine schriftliche Klassenarbeit/Klausur durch eine gleichwertige mündliche Prüfung ersetzt werden. Eine solche Sprachprüfung ist in der Sekundarstufe I des Gymnasiums am Ende der Klasse 9 in Englisch verpflichtend. Auch eine Klausur der Qualifikationsphase Q1 wird in den modernen Fremdsprachen durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Der Nachweis mündlicher Kompetenzen kann in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen. Für die mündlichen Prüfungen werden die Kompetenzbereiche „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“ gleichermaßen berücksichtigt. Die Bewertungsmaßstäbe werden in den Fachkonferenzen festgelegt (siehe Fachcurricula).
Am Gymnasium Marianum finden die mündlichen Kommunikationsprüfungen in der Regel in folgendem Rhythmus statt:
Englisch: |
|
Jahrgangsstufe 6 |
dritte Arbeit 1.HJ |
Jahrgangsstufe 9 |
Ende 2.HJ |
Qualifikationsphase LK |
Ersetzt 2. Klausur Q1 |
Qualifikationsphase GK |
Ersetzt 1. Klausur Q2 |
Französisch: |
|
Jahrgangsstufe 6 |
Ende 2. HJ |
Jahrgangsstufe 7 |
Ende 2. HJ |
Jahrgangsstufe 8 |
Ende 2. HJ |
Jahrgangsstufe 9 |
Ende 2. HJ |
Qualifikationsphase GK |
Ersetzt 2. Klausur Q1 |
4. Facharbeit
Facharbeiten werden in Fächern geschrieben, die schriftlich belegt sind und ersetzen eine Klausur, und zwar in der Regel die erste Klausur in der Q1.2. Facharbeiten können als Einzelarbeit oder auch als Gruppenarbeiten (max. drei Schüler) angefertigt werden. Da auch für Gruppenarbeiten eine individuelle Benotung vorgeschrieben ist, muss unmissverständlich ersichtlich sein, wer welchen Teil verfasst hat.
Die Facharbeit dient als Propädeutikum für das wissenschaftliche Arbeiten an der Hochschule. Nähere Informationen zur Erstellung und zu den Bewertungskriterien einer Facharbeit sind dem Informationsblatt (Hinweise zur Facharbeit in der Jahrgangsstufe Q1) zu entnehmen. Die fachspezifischen Anforderungen finden sich in den jeweiligen Fachcurricula.
Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses.
III. Sonstige Leistungen im Unterricht
1. Allgemeines
„Sonstige Mitarbeit“ findet sowohl in Lern- als auch in Leistungssituationen statt. Lernsituationen
dienen im weitesten Sinne dem Erwerb unterschiedlichster inhaltlicher und prozessbezogener
Kompetenzen. Dabei können Fehler ein produktiver und konstruktiver Teil des Lernprozesses sein. In
Leistungssituationen sollen dagegen Fehler vermieden werden, um die Verfügbarkeit der zu
erwartenden Kompetenzen nachzuweisen. Im Unterricht sind Lern- und Leistungssituationen nicht
immer scharf zu trennen. Die Beurteilung erfolgt unter Langzeitbeobachtung und immer vor dem
Hintergrund des individuellen Lernfortschrittes und des generellen Arbeitsverhaltens.
Zu den Bestandteilen der „SoMi“-Note zählen u.a. mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge
zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate), schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Hausaufgaben, Protokolle, Hefte/Mappen, Lerntagebücher, Ausarbeitungen von Referaten), kurze schriftliche Übungen sowie Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Präsentation, Experiment). Es werden die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang erfasst. Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, dass sie in der Regel einen längeren, zusammenhängenden Beitrag einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe darstellen, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung oder Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. Auch für die Bewertung dieser Leistungen ist die Unterscheidung in eine Verstehensleistung und eine vor allem sprachlich repräsentierte Darstellungsleistung hilfreich und notwendig. Neben der mündlichen Beteiligung müssen immer weitere Formen der sonstigen Mitarbeit einen angemessenen Anteil der Note ausmachen. Zu Beginn des Schuljahres teilen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer zur Sicherung der Transparenz ihre Erwartungen den Schülerinnen und Schülern mit.
2. Beschreibung / Definition der Noten
Note und Definition |
Quanti-tät |
Qualität |
Beherrschung und Anwendung der Fachmethoden |
Engagement/ Eigeninitiative |
Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit |
Sehr gut:
Die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße. |
perma-nent und freiwillig |
– ausgeprägtes Problembewusstsein und Einordnung des Problems in einen größeren Zusammenhang; – sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; – Transferleistung: hoch – sehr gute Fachkenntnisse – eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung |
selbstständig und ertragreich auch in komplexen Zusammenhängen |
– Lernbereitschaft: hoch – Aufgabenerledigung: umfassend, ausdauernd, zügig und erfolgreich (das betrifft Hausaufgaben, Aufgaben im Unterricht sowie eigenverantwortliche Aufgaben) |
– herausragende Fähigkeit, im UG auf andere einzugehen: reflektiert die Beiträge anderer und entwickelt sie weiter – sprachliche Ausdrucksfähigkeit: treffend, sehr differenziert, flüssig – Beiträge: sehr klar strukturiert und stets adressatengerecht – Anwendung der Fachsprache: exzellent – GA: aktives, verantwortungsvolles Voranbringen der Gruppe |
Gut: Die Leistung entspricht den Anforderungen voll. |
häufig und freiwillig |
– Problembewusstsein – Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Themas – Transferleistung: mittel – gute Fachkenntnisse – Verknüpfung mit Kenntnissen des Stoffes der gesamten Reihe und mit Aspekten der Allgemeinbildung
|
selbstständig und ertragreich |
– Lernbereitschaft: deutlich erkennbar – Aufgabenerledigung: durchgängig verlässlich, kontinuierlich |
– gute Fähigkeit, im UG auf andere einzugehen – sprachliche Ausdrucksfähigkeit: variationsreich, flexibel, flüssig, differenziert – Beiträge: klar strukturiert, komplex und adressatengerecht – Anwendung der Fachsprache: sicher – GA: Unterstützung einer kooperativen GA |
Befriedigend: Die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen. |
regelmä-ßig und freiwillig |
– Problemsicht im Ansatz – Transferleistung: gering – Fachkenntnisse werden in der Regel richtig wiedergegeben -Herstellung einfacher Zusammenhänge gelingt mit kleinen Hilfen |
weitgehend selbstständig |
– Lernbereitschaft: phasenweise eigenständig – Aufgabenerledigung: durchgängig, vollständig |
– Fähigkeit im UG auf andere einzugehen: vorhanden – sprachliche Ausdrucksfähigkeit: angemessen, i.d.R.treffend, berücksichtigt Sprachstandards – Beiträge: strukturiert und adressatenorientiert – Anwendung der Fachsprache: überwiegend – GA: Bereitschaft, Ergebnisse voranzutreiben, z.T. verantwortungsbereit |
Ausreichend: Die Leistung weist Mängel auf, entspricht aber noch den Anforderungen. |
vereinzelt und freiwillig |
– Transferleistung: keine – Beschränkung auf die Reproduktion einfacher Fakten und von Zusammenhängen aus dem unmittelbar behandelten Stoff – Äußerungen sind im Wesentlichen richtig |
unter Anleitung Nachweis von Grundkennt-nissen |
– Lernbereitschaft: wenig eigenständig – Aufgabenerledigung: findet statt, aber nicht durchgängig vollständig |
– Fähigkeit im UG auf andere einzugehen: nicht erkennbar – sprachliche Ausdrucksfähigkeit: verständlich – Beiträge sind oft isoliert und punktuell – Anwendung der Fachsprache: sporadisch – GA: in der Regel Interesse an kooperativen Arbeitsformen |
Mangelhaft: Die Leistungen entsprechen nicht den Anforderungen, Grundkenntnisse sind vorhanden, Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden. |
kaum und i.d.R. nur nach Auffor-derung |
– Transferleistung: kaum vorhanden – Fachkenntnisse weisen in Hinsicht auf elementare Grundkennnisse Lücken auf – Äußerungen sind inhaltlich nur ansatzweise richtig und gehen kaum auf das Thema bzw. Zusammenhänge ein |
nur punktuell und mit starker Lenkung |
– Lernbereitschaft: kaum bzw. nicht eigenständig – Aufgabenerledigung erfolgt nur sporadisch |
– kaum Fähigkeit, im UG auf andere einzugehen – sprachliche Ausdrucksfähigkeit: ungenau, unsicher, wenig zusammenhängend und mit Adressatenbezug im Ansatz – Beiträge: fragmentarisch und punktuell – Anwendung der Fachsprache: fehlerhaft – GA: kein sichtbares Interesse an Gruppenergebnissen |
Ungenügend: Die Grund-kenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. |
nie, selbst nach Auffor-derung |
– Transferleistung: keine – Grundkenntnisse fehlen – Äußerungen nach Aufforderung sind überwiegend falsch |
keine Anwendung der Fachmethoden |
– Lernbereitschaft: keine – Aufgabenerledigung: erfolgt nicht |
– Fähigkeit im UG auf andere einzugehen: keine Bereitschaft erkennbar – Sprachlich: fehlerhaft und schwer verständlich – Beiträge: Adressatenbezug nicht erkennbar – Anwendung der Fachsprache: nicht vorhanden -GA: stört die kooperative Arbeitsatmosphäre |
3. Kriterien/Bestandteile der „SoMi-Note“
3.1 Mündliche Mitarbeit
Mündliche Leistungen werden in einem kontinuierlichen Prozess, vor allem durch Beobachtung, während des Schuljahres festgestellt. Grundlagen der Bewertung sind Qualität (Kenntnisse, Methoden, Fachsprachlichkeit, Anforderungsbereich), Kontinuität der Mitarbeit, Bezug zum Unterrichtszusammenhang, Initiative und Kommunikationsfähigkeit.
Nach §42 SchG haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Eine passive Haltung im Unterricht führt deshalb immer zu einer Abstufung der Bewertung. Das entlässt die Lehrerin oder den Lehrer aber nicht aus der Pflicht, durch mündliche Aufforderung, schriftliche Übungen etc. entsprechende Leistungsnachweise einzufordern.
Dabei ist zu beachten, dass die Erziehung zur Selbstständigkeit eine fortwährende Aufgabe der Schule ist und dass deshalb auch die Bewertung der Eigeninitiative an das Entwicklungsniveau der Schülerinnen und Schüler angepasst sein muss. So erlangt diese Bewertung stetig bis zur Abiturprüfung ein höheres Gewicht.
3.2 Hausaufgaben
Hausaufgaben sind ein wesentlicher Teil der schulischen Bildung im Interesse der Schülerinnen und Schüler. HA dienen der Wiederholung, Übung und Vorbereitung von Unterrichtsergebnissen und tragen zur Individualisierung von Lernprozessen bei.
Sie nehmen insofern eine Sonderstellung ein, als dass sie in der Regel nicht direkt bewertet werden. Da Hausaufgaben unter pädagogischen Aspekten aber trotzdem Anerkennung finden sollen, werden Unterrichtsbeiträge auf der Basis der Hausaufgaben zur Leistungsbewertung herangezogen. Auch Hausaufgabenüberprüfungen und Vokabelabfragen können unangekündigt in jeder Unterrichtsstunde schriftlich oder mündlich durchgeführt werden. Dies hat insbesondere die Funktion, das Arbeitsverhalten zu ermitteln. Das Anfertigen von Hausaufgaben gehört nach §42 SchG zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Ein gehäufter Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einer Abstufung der „SoMi“-Note.
Dauer der Hausaufgaben:
-Jahrgangsstufe 5-7: 60 min
-Jahrgangsstufe 8-10: 75 min.
An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden in der Sekundarstufe I keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt.
Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrende tragen Hausaufgaben zur Qualitätssicherung bei.
Um die Transparenz im Bereich der Hausaufgaben und deren Erfolg zu gewährleisten, ist ein regelmäßiger Dialog von großer Bedeutung. Lernen durch Hausaufgaben wird hier als Gesamtergebnis eines Austauschprozesses zwischen den Beteiligten verstanden.
3.3 Lerndokumentation (Führung eines Heftes, einer Mappe o.ä.)
Allgemeine Kriterien für die Lerndokumentation sind
-die inhaltliche Richtigkeit,
-die sprachliche Richtigkeit,
-die Vollständigkeit und Reihenfolge,
-und das Erscheinungsbild.
3.4 Schriftliche Übung („Test“)
Schriftliche Übungen erfolgen in der Regel nur über die Inhalte der letzten maximal sechs Unterrichtsstunden und dauern, je nach Jahrgangsstufe, zwischen 20 und 30 Minuten. Die schriftlichen Übungen werden in der Regel angekündigt und nicht an einem Tag mit einer Klassenarbeit geschrieben. Sie haben keine bevorzugte Stellung in der Notengebung.
3.5 Referat
Das Thema eines Referates sollte aus dem Unterricht erwachsen. Es muss eindeutig formuliert werden und so begrenzt sein, dass es in ca. 10-15 Minuten vorgetragen werden kann. Das Referat fordert einen zusammenhängenden Vortrag über eine selbstständig gelöste Aufgabe. Grundlage für die Benotung ist der gehaltene Vortrag. Die allgemeinen Bewertungskriterien umfassen die Verstehensleistung (sachliche Richtigkeit, eigenständige Auswahl und Zuordnung der Aspekte, Beurteilung der Zusammenhänge), die Darstellungsleistung (Gliederung und Formulierung,
Präsentation) und ggf. die angemessene schriftliche Sicherung (Plakat, Thesenpapier etc.). Die folgende Tabelle dient dabei als Orientierungshilfe.
3.6 Protokoll
Hauptkriterien an ein Stundenprotokoll sind die Vollständigkeit und die sprachliche Darstellung. Darüber hinaus können Protokolle in den einzelnen Fachbereichen aber auch weitere unterschiedliche Funktionen haben (z.B. Versuchsprotokoll). Die Bewertungskriterien werden dann in den Fachkonferenzen festgelegt und sind ggf. in den Lehrplänen zu finden.
3.7 Partner-, Gruppen, Projektarbeit
Allgemeine Bewertungskriterien sind
-die Kooperation im Arbeitsprozess,
-die Qualität des Arbeitsergebnisses,
-die Selbstständigkeit in Planung, Durchführung und Darstellung,
-die Präsentationsleistung,
-die Qualität und der Umfang des individuellen Beitrags
3.8 Leistungsbeurteilung im Projektkurs (inkl. besondere Lernleistung)
Durch seine thematische Fokussierung ermöglicht und fordert der Projektkurs in besonderer Weise die vertiefte und differenzierte Auseinandersetzung mit einem komplexen Gegenstandsbereich. Bei der Leistungsbewertung bleibt jedoch zu berücksichtigen, dass ein Projektkurs nur mit der Gewichtung eines Grundkurses in die Gesamtqualifikation eingebracht werden kann. Die einschlägigen Regelungen zur Leistungsbewertung im Projektkurs finden sich insbesondere an den nachfolgend genannten Stellen der APO-GOSt bzw. den zugehörigen Verwaltungsvorschriften:
§ 14 Abs. 3: Projektkursleistungen als Ersatz für die Facharbeit
§ 14 Abs. 6: Notenbildung im Projektkurs
§ 15 Abs. 1: Dokumentation des Projektergebnisses
§ 17 Abs. 1-4: Besondere Lernleistung im Projektkurs
§ 28 Abs. 10: Einbringung der Projektkursnote in die Gesamtqualifikation
Die Leistungsnachweise, die von den Schülerinnen und Schülern im Projektkurs zu erbringen sind,
beziehen sich auf einen prozessbezogenen und einen ergebnisbezogenen Teil. Während im
prozessbezogenen Teil kontinuierlich über die beiden Kurshalbjahre hinweg Teilleistungen wie
Unterrichtsbeiträge, Planungs- und Organisationsleistungen zu erbringen sind, umfasst der
ergebnisbezogene Teil die abschließende Dokumentation, in der Regel in einer Projektmappe, die erst am Ende des einjährigen Projekts vorliegt.
IV. Evaluation
Das allgemeine Leistungskonzept wird bei Bedarf bzw. im Jahresturnus regelmäßig von der Steuergruppe evaluiert. Hierzu ergehen Anfragen an die Lehrerkonferenz, die SV-Hauptversammlung und die Schulpflegschaftsversammlung.
Die fachspezifischen Leistungskonzepte werden in der alljährlichen Schülerevaluation des Unterrichts (organisiert von der SV) auf der konkret unterrichtspraktischen Ebene durch entsprechende Frageitems thematisiert und sollen im Bedarfsfall in die Fachschaftsarbeit einfließen.
Die Leistungsübersichten aller Leitungsüberprüfungen werden seit dem SJ 16/17 der Schulleitung i. S. des evaluierenden Qualitätsmanagements vorgelegt. Im Bedarfsfall (Leistungsausfall: ein Viertel der Lerngruppe schlechter als ausreichend) werden differenziertere Aspekte der jeweiligen Leistungsüberprüfung (Transparenz der Aufgabenstellung, Erwartungshorizont, Maßnahmen ind.Förderung im Vorfeld und nach der Leistungsüberprüfung u.ä.) thematisiert.
Von Seiten der Schulleitung ergehen regelmäßig Arbeitsaufträge bezüglich der Ausdifferenzierung und Kontrolle der Leistungsüberprüfungen bzw. -konzepte.
Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden in den entsprechenden Fachkonferenzen analysiert und im Sinne der fachspezifischen Anforderungen/Leistungskonzepte diskutiert.