Finanzielle Förderung durch das „Bildungs- und Teilhabepaket“ und den Härtefallfonds „alle Kinder essen mit

Im Falle entsprechender Voraussetzungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) -evtl. auch darüber hinaus (Wohngeld, Kinderzuschlag)- können schulische und gesellschaftliche Leistungen finanziell unterstützt werden:

  • Zuschuss zum Mittagessen in unserer Mensa

  • eintägige Ausflüge

  • mehrtägige Klassenfahrten

  • Schulbedarfspaket (Kosten für allgemeine Arbeitsmaterialien)

  • Lernförderung (Kosten für Nachhilfe)

  • Schülerbeförderung

  • Mittagsverpflegung in unserer Mensa (Eigenanteil 1 €)

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Unterricht in künstlerischen Fächern, Mitgliedsbeiträge in Vereinen u.ä.)

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Scheuen Sie sich nicht entsprechende Anträge und Anfragen rechtzeitig (bevor Anschaffungen getätigt oder Leistungen in Anspruch genommen werden) an die Schule zu richten.

Ansprechpartnerin ist unsere Schulsekretärin Fr. Davin, die entsprechende Anträge vertraulich und zur schnellen diskreten innerschulischen Bearbeitung weiterreichen wird.

Ihr Hauptansprechpartner zur Beantragung der Leistungen ist nicht unsere Schule, sondern die entsprechenden Jobcenter und Stadt-/Kreisverwaltung. Dennoch werden wir Ihnen, was schulische Bestätigungen und Informationen betrifft, gern unbürokratisch helfen.

Im Anschluss finden Sie Informationen über die Leistungen, ihre Voraussetzungen und Antragswege und demnächst ebenfalls die Anträge zum sofortigen Download.

Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“

 Was möchte dieser Härtefallfonds des Landes erreichen?

Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das neue „Bildungs- und Teilhabepaket“ ein Zuschuss zu gemeinsamen Mittagessen, die von Schulen und Kindertageseinrichtungen angebotenen werden, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diesen Weg geholfen werden.

Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an. Er gilt zunächst vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2012.

Härtefallfonds oder Bildungs- und Teilhabepaket – was kommt für mich in Frage?

Zunächst ist die Frage zu stellen, ob Sie oder Ihre Kinder einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Dann sollten Sie einen Antrag auf Unterstützung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Wenn Sie keinen Anspruch auf diese Leistungen haben, aber dennoch über ein vergleichbar geringes Einkommen verfügen, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds möglicherweise erfolgreich sein.

Welche Leistung gibt es?

Bieten Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen an, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen. Auch Kinder, die einen Hort besuchen, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu dem dort eingenommen Mittagessen.

Für jede Mahlzeit ist grundsätzlich ein Eigenanteil von 1 Euro vom Schüler/der Schülerin/dem Kind zu leisten. Allerdings gibt es hiervon Ausnahmen.

Wie können Sie die Leistungen erhalten?

Die Leistungen nach dem Härtefallfonds sollen den Kindern genauso schnell und unbürokratisch zu Gute kommen, wie dies beim Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen ist.

Deshalb wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter bzw. direkt an die Verwaltung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Dort können Sie einen Antrag stellen, über den dann auch vor Ort entschieden wird. Die Leistung geht unter Umständen direkt an den Anbieter des Mittagessens. Ohne großen Aufwand für Sie. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob und ggfl. Welche Unterlagen / Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen.

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

https://www.mais.nrw/grundsicherung-bildungs-teilhabepaket

Antragsformulare für Bildungs und Teilhabepaket

http://www.kreis-hoexter.de/buergerservice/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=250

Antrag für „Alle Kinder essen mit“

https://www.mais.nrw/haertefallfonds